Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.05.2022 beschlossen, den Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.05.2022 beschlossen, den Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.