Am Sonntag, 8. März 2026 finden die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen statt. Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können auf Antrag sechs Monate vor Stimmabgabe Auskunft aus dem Melderegister über Wahlberechtigte erhalten. Wir möchten darauf hinweisen, dass es möglich ist, der Weitergabe der Daten zu widersprechen.
Wahlberechtigte, die von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können sich schriftlich oder persönlich mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung setzen und eine entsprechende Übermittlungssperre beantragen. Eine digitale Antragstellung über das Bürgerserviceportal der Gemeinde Flintsbach a.Inn ist ebenso möglich.

