Sturzflut-Risikomanagment
Vorstellung des Konzepts zum Kommunalen Sturzflutrisikomanagement
Außergewöhnliche Starkregenereignisse sind in den vergangenen Jahren vermehrt aufgetreten und haben zu schweren Schäden an der baulichen Infrastruktur geführt. Neben Hochwasser, in Folge von über die Ufer tretenden Gewässern, kommt es in der Gemeinde aufgrund der Tal- und Hanglage immer wieder zu Problemen in Folge von Sturzfluten. Wenn der Boden den Niederschlag nicht mehr aufnehmen kann, fließt das Wasser an der Oberfläche ab und besonders in steilem Gelände können die Fließgeschwindigkeiten sehr hoch werden.
Die Gemeinde hat deshalb das Ingenieurbüro Dr. Blasy- Dr. Øverland, Inning am Ammersee, beauftragt, ein „Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ zu erstellen. Dieses Sturzflutkonzept wird vom Freistaat Bayern gefördert. Im Rahmen des integralen Konzepts werden die potenziellen Gefahren und Risiken für das Gemeindegebiet im Zusammenhang mit Starkregen ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt.
Dieses Konzept wurde im Rahmen einer außerordentlichen Bürgerversammlung den interessierten Bürgern am 13.03.2025 im Gemeindesaal der Alten Post vorgestellt.
Bürgermeister Stefan Lederwascher begrüßte als Referenten Herrn Dr. Manfred Schindler vom Ingenieurbüro Dr. Blasy-Dr. Øverland GmbH und Herr Dr. Hadumar Roch, Abteilungsleiter im Wasserwirtschaftsamt Rosenheim.
Einführend erörterte Bürgermeister Stefan Lederwascher anhand von Fotos, wie aufgrund des Extrem-Regenereignisses am 03.06.2024 und der vergangenen Jahre wild abfließende Sturzfluten vielfach zu massiven Überschwemmungen und Betroffenheiten geführt haben. Er bedankte sich bei den Hilfsorganisationen und dem Wasserwirtschaftsamt Rosenheim für die Unterstützung und gute Zusammenarbeit. Herr Dr. Roch analysierte das Extremereignis am 03.06.2024, an dem eine Niederschlagsmenge von 200 l/qm niedergegangen ist. Eine Grafik der Hochwasserstände in den Jahren von Starkregenereignissen am Pegel Feldolling Mangfall und deren Anlaufzeiten veranschaulicht die Extremsituation am 03.06.2024.
Wie von Herrn Dr. Schindler erläutert, führt der Weg zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement über fünf wesentliche Schritte: Bestandsanalyse, Gefahrenermittlung, Gefahren- und Risikobeurteilung, Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung und integrale Strategie zum Sturzflutrisikomanagement. Mit eingebunden wurden die beiden Feuerwehren und der gemeindliche Bauhof, die aufgrund ihrer Erfahrungen wertvolle Informationen liefern konnten. Vom Ingenieurbüro wurden Starkregenfälle im Gemeindegebiet simuliert. Dadurch konnten gefährdete Bereiche ermittelt und die Fließwege des Wassers veranschaulicht werden. Mögliche technische Schutzmaßnahmen wurden vorgestellt und mit geschätzten Kosten beziffert. Die konkrete Planung und Umsetzung von technischen Schutzmaßnahmen ist aber nicht Bestandteil des Sturzflutkonzepts. Die Vorschläge, die das Ingenieurbüro für die Gemeinde erarbeitet hat, stellen die Gemeinde vor große Herausforderungen. Viele der Maßnahmen, wie Absenkung von Straßenzügen und insbesondere der Bau von Wallanlagen, lassen sich in der Praxis nur schwer oder gar nicht umsetzen. Nicht zuletzt deshalb, weil die betreffenden Grundstücke nicht im Eigentum der Gemeinde sind. Zudem fehlt es derzeit an finanzieller Unterstützung von Bund und Land, sodass größere Schutzmaßnahmen auf kommunaler Ebene momentan schwer realisierbar sind. Die Ergebnisse des Sturzflutkonzepts finden jedoch in der Gemeinde Beachtung und werden bei künftigen Sanierungsmaßnahmen und in der Bauleitplanung berücksichtigt.
Von allen Referenten wurde die Eigenvorsorge, die auch in § 5 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) geregelt ist, in den Fokus gerückt.
Der Abschluss einer Elementarversicherung wurde explizit empfohlen und auf technische und bauliche Möglichkeiten der präventiven Eigenvorsorge (z.B. Sicherung von Rückstau aus Kanalnetz, Aufstockung bodengleicher Gebäudeöffnungen wie z.B. Lichtschächte, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster, Sicherung von Brennstofflagern/Heizanlagen, Abflussvermeidung/-verzögerung durch Entsiegelung und Bepflanzung) hingewiesen.
Falls eine Sturzflut eintritt, wurden folgende Verhaltensregeln empfohlen:
- Wetterwarnungen beachten;
- gefährdete Bereiche (z.B. Türen/Tore) mit vorgehaltenen Sandsäcken schützen;
- Aufenthalt in gefährdeten Räumen (Keller, Tiefgarage etc.) vermeiden;
- Strom in gefährdeten Gebäudeteilen abschalten;
- keine überfluteten Bereiche/Räume betreten.
Abschließend wurde festgestellt, dass es nicht die eine große Maßnahme zur Bewältigung des Sturzflut-Risikos gibt. Es gibt auch keine rechtlich bindende Verpflichtung einer öffentlichen Schutzvorsorge; es gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung nach § 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Der Bürger soll jedoch Zugang zu Informationen haben, die ihm eine Beurteilung einer ggf. für sein Objekt bestehende Gefährdungslage ermöglicht, damit er dann auf dieser Grundlage Eigenvorsorge treffen kann.
Hier finden Sie die Links zur Animation für das Starkregenereignis N100 und die von Gewässern ausgehenden Gefahren:
Gefahren vom Gewässer ausgehend HQ100
Die Präsentation finden Sie hier zum Download:
Integrales Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement Flintsbach a.Inn
Weitere Informationen finden Sie hier:
Hochwasser-Eigenvorsorge: Fit für den Ernstfall
Leitfaden Starkregen: Objektschutz und bauliche Vorsorge: Bürgerbroschüre
Wann trifft uns das Wasser? – Broschüren-Serie
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
Aktuelle Meldungen zu Hochwasser und Wetterwarnungen: