• 1
  • 2
  • 3

Header Rathaus3


Anliegen A-Z

Welche Unterlagen benötige ich? Wie läuft die Antragstellung ab? Brauche ich einen Termin? Hier können Sie sich über die wichtigsten Abläufe von Antragstellungen informieren!

Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung Wohnsitz

Bürger/-innen, die in Flintsbach eine Wohnung beziehen, sind nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der Wohnung anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde.

Eine Abmeldung der bisherigen Wohnung ist nicht erforderlich, wenn eine neue Wohnung im Inland bezogen wird. Die Zuzugsbehörde unterrichtet die Wegzugsbehörde vom Wohnungswechsel. Falls Sie jedoch ins Ausland verziehen, müssen Sie sich abmelden.

Mitzubringen zur An- und Ummeldung: Personalausweis bzw. Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters (nicht erforderlich bei Einzug in Eigentum)

Zur An-, Ab- und Ummeldung benötigen Sie keinen Termin. Grundsätzlich ist ein persönliches Erscheinen notwendig, bei einem Familienverband kann jedoch eine Person die Meldung vornehmen (bitte trotzdem die Ausweise aller Personen mitbringen). Die An-, Um- und Abmeldung ist kostenlos.

Zuständige Sachbearbeiter: Bettina Schwaiger, Zimmer 5 EG, Tel. 08034/3066-15, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Anita Sammet, Zimmer 6 EG, Tel. 08034/3066-19, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Bauantrag

Die Anträge sind 14 Tage vor dem Sitzungstag (Sitzungstermine finden Sie auf der Homepage) bei der Gemeinde einzureichen, damit sie vom Bauamt bearbeitet und das Ergebnis der Prüfung den Gemeinderatsmitgliedern bereits mit der Ladung mitgeteilt werden kann.Bitte achten Sie darauf, dass die Unterlagen vollständig bzw. vollständig ausgefüllt sind.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • Eingabeplan (vom Antragsteller/in und Planfertiger/in unterschrieben); der Plan ist von einem Vorlageberechtigten zu fertigen
  • amtlicher Lageplan (Vermessungsamt)
  • Bauantrag (Formular)
  • Baubeschreibung (Formular)
  • Baustandsstatistik (Formular)
  • Erklärung zur Niederschlagswasserbeseitigung
  • Entwässerungsplan (3-fach), bei Neubauten sowie bei Um- und Ausbauten, die Einfluss auf die Entwässerungsanlage haben; im Einzelfall kann auch bei Bestandgebäuden ein Entwässerungsplan erforderlich sein, soweit noch keiner vorliegt.

Zuständige Sachbearbeiterin: Manuela Hell, Zimmer 15 OG, Tel. 08034/3066-13, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Digitaler Bauantrag am Landratsamt Rosenheim:
Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden.
Im Landratsamt Rosenheim wurden im zurückliegenden Jahr 1.651 Bauanträge bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und bearbeitet. Künftig ist dies auch digital möglich. Landrat Otto Lederer zeigt sich erfreut über das neue Angebot: „Diese neue, innovative Lösung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in Richtung Digitalisierung. Dieser Weg bedeutet nicht nur eine enorme Erleichterung für Bauherren und Planer, sondern auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns sehr, dass die Testphase erfolgreich war und wir nun diesen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer modern organisierten und bürgerfreundlichen Verwaltung gehen können.“

Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel wird auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch kommt es zu geringeren Bearbeitungszeiten und die Bauanträge werden vollständiger. Für die Beratung von Bauherren oder Planern sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese müssen auch im digitalen Genehmigungsprozess weiterhin ihr Einvernehmen erteilen. Für die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt.
Ebenfalls Änderungen bei Antrag in Papierform
Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.
Diese Neuerung hat einen großen Vorteil: Bauherren müssen nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet. Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können. Hierdurch verspricht sich das Kreisbauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.

Führungszeugnis

Der Antrag kann bei der Meldebehörde gestellt werden, bei der der Einwohner/die Einwohnerin mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn erstellt und je nach Verwendungszweck an die Wohnadresse des Antragstellers bzw. an die der anfordernden Behörde gesandt.

Die Antragstellung ist entweder persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses oder auch online im Internet beim Bundesamt für Justiz möglich: file:///C:/Users/bschwaiger/AppData/Local/Microsoft/Windows/INetCache/Content.Outlook/RRNKN956/CDR_Brosch_F%C3%BChrungszeugnis_beantragen_A4_v12.pdf

Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen. Bei einem „erweitertem“ Führungszeugnis muss bei der Beantragung eine Bescheinigung der anfordernden Stelle vorgelegt werden (z.B. Arbeitgeber, Sportverein). Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde muss die genaue Anschrift der jeweiligen Behörde vorliegen.

Die Gebühren in Höhe von 13 € (Ausnahme „Europäisches Führungszeugnis“ 17 €) müssen in bar oder mit ec-Karte bei der Antragstellung entrichtet werden.
Bei der Online-Antragstellung müssen die Gebühren per Giro-Pay oder Kreditkarte beglichen werden.

Ein Führungszeugnis für ehrenamtliche Zwecke ist kostenlos, wir benötigen für die Gebührenbefreiung eine Bestätigung (z.B. Arbeitgeber, Verein).

Zur Beantragung eines Führungszeugnisses brauchen Sie keinen Termin.

Zuständige Sachbearbeiter: Bettina Schwaiger, Zimmer 5 EG, Tel. 08034/3066-15, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Anita Sammet, Zimmer 6 EG, Tel. 08034/3066-19, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung

Zu Gewerbean-, um- bzw. abmeldung ist grundsätzlich persönliches Erscheinen erforderlich. Bringen Sie Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.
Gebühren: Gewerbeanmeldung: 40 €, Gewerbeummeldung: 25 €, Gewerbeabmeldung: 25 €

Wichtig: Durch eine Gewerbeanmeldung werden Sie selbständiger Unternehmer. Damit sind Sie selbst für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen des Gewerbebetriebs verantwortlich. Sie unterliegen dann der Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht sowie der steuerrechtlichen Verpflichtungen. Das Finanzamt wird über die Gewerbeanmeldung informiert. Die handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen (wie z.B. die Eintragung in die Handwerksrolle oder Besitz einer etwaigen Gewerbeerlaubnis) müssen von Ihnen erfüllt werden.

Das Bayerische Landesamt für Steuern weist darauf hin, dass Existenzgründer gesetzlich verpflichtet sind, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Hier finden Sie mehr Informationen dazu: https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

Zuständige Sachbearbeiter: Bettina Schwaiger, Zimmer 5 EG, Tel. 08034/3066-15, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Anita Sammet, Zimmer 6 EG, Tel. 08034/3066-19, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hund an- bzw. abmelden

Ganz einfach Ihren Hund an- oder abmelden können Sie über unser Bürger Serviceportal.
Alternativ können Sie auch die entsprechenden Formulare ausfüllen und uns zuschicken:

Natürlich ist auch eine persönliche Anmeldung möglich, dazu wird kein Termin benötigt.

Zuständiger Sachbearbeiter: Christoph Stocker, Zimmer 2 EG, Tel. 08034/3066-11,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kfz-Abmeldung

Es ist möglich, Fahrzeuge mit Rosenheimer Kennzeichen (RO/AIB/WS) bei der Gemeinde abzumelden. Dazu benötigen wir den Kfz-Schein sowie das Kennzeichen.

Die Gebühren betragen ab 01.09.2023  21,50 € (16,50 € Gebühren LRA, 5 € Gebühren Gemeinde).
Ein Termin wird nicht benötigt.

Zuständige Sachbearbeiter: Bettina Schwaiger, Zimmer 5 EG, Tel. 08034/3066-15, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Anita Sammet, Zimmer 6 EG, Tel. 08034/3066-19, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Für das An- oder Ummelden eines Fahrzeugs ist die Zulassungsstelle des Landratsamts Rosenheim – Verkehrszentrum – zuständig: https://www.landkreis-rosenheim.de/verkehr/#tab-zulassungsstelle

Müllsäcke

Sie erhalten bei uns die blauen 70-l-Müllsäcke des Landkreises Rosenheim zum Preis von 5 € / Stück. Nur diese Säcke werden von der Müllabfuhr mitgenommen.

Zuständige Sachbearbeiter: Bettina Schwaiger, Zimmer 5 EG, Tel. 08034/3066-15, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Anita Sammet, Zimmer 6 EG, Tel. 08034/3066-19, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Mülltonne

Bei einem Austausch der Mülltonne bringen Sie die alte Tonne bitte geleert und gesäubert an uns zurück. Sie können diese dann gegen eine neue Tonne austauschen.
Zum Austausch der Tonne brauchen Sie keinen Termin zu vereinbaren.

Zuständiger Sachbearbeiter: Christoph Stocker, Zimmer 2 EG, Tel. 08034/3066-11,
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Personalausweis, Reisepass

Personalausweis und Reisepass: Zur Beantragung ist ein persönliches Erscheinen erforderlich. Benötigt wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild, der bisherige Ausweis oder Pass sowie bei erstmaliger Ausstellung bei unserer Gemeinde eine Geburts- oder Heiratsurkunde. Verpflichtend ist seit August 2021 die Aufnahme von zwei Fingerabdrücken auch auf dem Personalausweis. Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt im Einwohnermeldeamt digital zu erstellen, besteht bei uns noch nicht.
Die Bearbeitungsdauer bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit ca. 3 Wochen.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.

Bei der Beantragung der Dokumente für Minderjährige ist beim Personalausweis unter 16 Jahren die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten erforderlich, beim Reisepass ist dies bei allen Antragstellern unter 18 Jahren notwendig.

Gebühren Personalausweis ab 24 Jahren: 37 € (10 Jahre gültig), unter 24 Jahren: 22,80 € (6 Jahre gültig), vorläufiger Personalausweis: 10 € (3 Monate gültig)
Gebühren Reisepass ab 24 Jahren: 70 € (10 Jahre gültig), unter 24 Jahren: 37,50 € (6 Jahre gültig)

Kinderreisepass: Der Kinderreisepass wurde zum 31.12.2023 abgeschafft! Kinder benötigen künftig als Dokument einen Personalausweis oder Reisepass!

Zur Beantragung von sämtlichen Ausweisdokumenten benötigen Sie keinen Termin!

Zuständige Sachbearbeiter: Bettina Schwaiger, Zimmer 5 EG, Tel. 08034/3066-15, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Anita Sammet, Zimmer 6 EG, Tel. 08034/3066-19, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rentenanträge

Wenn Sie allgemeine Fragen zur Rentenantragstellung, zur Rehabilitation, zu sonstigen Themen rund um die Rente haben oder wenn Sie eine ausführliche Beratung wünschen - unter dem kostenfreien Servicetelefon 0800 1000 480 15 wird von der Deutschen Rentenversicherung ein schneller und unkomplitzierter Service durch sachkundige Berater geboten. Unter dieser Nummer können auch Termine in der Beratungsstelle in Rosenheim, Aventinstr. 2 vereinbart werden.
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! können Sie ebenfalls einen Beratungstermin vereinbaren.
Eine Beratung und Antragstellung bei der Gemeindeverwaltung ist leider nicht möglich.

Standesamt

Anmeldung der Eheschließung: Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen und ist dann ebenso lange gültig.

Beim Standesamt Flintsbach a.Inn ist die Anmeldung der Eheschließung möglich, wenn Sie oder Ihr/-e Partner/-in mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Flintsbach a.Inn gemeldet sind. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie Ihre Eheschließung anmelden.

In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben, volljährig und beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind.

  • Neue beglaubigte Abschrift (Kopie) des Geburtenbucheintrages / -registers (nicht älter als 6 Monate). Diese ist beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhältlich.
  • Wenn ein Partner nicht in Flintsbach a.Inn gemeldet ist: Erweiterte Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung), ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung, erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes.
  • Beglaubigte Abschriften (Kopien) der Geburtenbucheinträge (ersatzweise Geburtsurkunden) gemeinsamer Kinder. In der jeweiligen Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein.
  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft geführt haben benötigen zusätzlich zur beglaubigten Ablichtung des Geburtseintrages eine neue Heiratsurkunde und einen Nachweis über die Auflösung der Ehe (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des Ehegatten) oder einen beglaubigten Registerausdruck des Heiratsregisters der letzten Ehe mit dem entsprechenden Vermerk über die Auflösung der Ehe. Diese Urkunden erhalten Sie in der Regel beim dem Standesamt, vor dem die letzte Ehe geschlossen wurde.

Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie alle früheren Ehen und die Art der Auflösung angeben.

In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) z. B. eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind oder adoptiert wurden, ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, sollte zumindest einer der beiden Partner bei uns vorsprechen. Sie werden dann beraten, welche Unterlagen erforderlich sind.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen aber vor der Anmeldung eine persönliche Vorsprache beim Standesamt Flintsbach a.Inn, um rechtsverbindlich klären zu können, welche Unterlagen benötigt werden.

Anforderung von Urkunden: Die Onlineanforderung erfolgt über das Bürgerserviceportal.

Kirchenaustritt: Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft muss nach Art. 3 Abs. 4 des Bayerischen Kirchensteuergesetzes beim Standesamt des Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltsortes persönlich zur Niederschrift erklärt oder schriftlich in öffentlich beglaubigter Form (=notarielle Erklärung) eingereicht werden. Bitte bringen Sie zur Austrittserklärung Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.

Für die Aufnahme einer Niederschrift über die mündliche Austrittserklärung wird eine Gebühr in Höhe von 25 € erhoben. Für die Bestätigung der mündlichen Austrittserklärung in Form einer Ausfertigung der Niederschrift fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10 € an.

Für alle standesamtlichen Angelegenheiten ist eine Terminvereinbarung notwendig.

Zuständige Standesbeamte: Manuela Hell, Zimmer 15 OG, Tel. 08034/3066-13, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
und Christoph Stocker, Zimmer 2 EG, Tel. 08034/3066-11, Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Drucken