Bekannmachung des Wahlkreisleiters für den Wahlkreis Oberbayern
Auf den Stimmzetteln C und D zur Bezirkswahl hat sich in der Unterüberschrift ein Fehler eingeschlichen.
Die Berichtigung ist in folgender Bekanntmachung des Wahlkreisleiters ersichtlich:
Information für alle Grundstückseigentümer: Ermittlung von Grundstücks- und Geschossflächen
Die Gemeinde Flintsbach a.Inn möchte die Grundstückseigentümer bereits vorab darüber informieren, dass in den nächsten Monaten eine Ermittlung Ihrer Grundstücks- und Geschossflächen erfolgen wird.
Aus versorgungstechnischen Gründen wurde in der Kufsteiner Straße die Trinkwasserhauptleitung neu verlegt. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf rund 900.000 Euro. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist die Gemeinde verpflichtet, diese Investitionskosten in Form von Beiträgen bzw. Gebühren auf die Grundstückseigentümer umzulegen (Prinzip der Kostendeckung). Ein Fachbüro wurde mit der Aktualisierung der Global-/Beitragskalkulation für die Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlage sowie mit der Berechnung von Verbesserungsbeiträgen für die Wasserversorgungsanlage beauftragt. Zu diesem Zweck werden alle beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen vollständig und aktuell ermittelt. Dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit detaillierte Informationen.
Entsprechend den Bestimmungen der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung vom 16.10.2013, § 20 und der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung vom 16.10.2013, § 13 ist grundsätzlich die Besichtigung der betroffenen Grundstücke und Wohnungen vor Ort durch von uns beauftragte Personen vorgesehen. Dies ist naturgemäß mit einer erheblichen Belästigung und zeitlichen Belastung der Grundstückseigentümer*innen / Grundstücks-nutzer*innen einerseits und einem erheblichen personellen Aufwand auf Seiten der Gemeinde verbunden.
Um die Belästigungen der beteiligten Bürger*innen und den Einsatz öffentlicher Gelder so gering wie möglich zu halten, hat die Gemeinde daher die Erhebung der notwenigen Vermessungsdaten durch die Befliegung mit einem georeferenzierten Fluggerät (sog. Drohne) beschlossen. Diese Befliegung wird durch das Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB aus Dachau durchgeführt und findet unter unserer Aufsicht statt. Sie ist in diesem Rahmen auch gemäß § 21 k Luftverkehrsordnung (LuftVO) rechtlich zulässig.
Seien Sie unbesorgt, die Aufnahmen der Drohne zeigen keine personenbezogenen Daten. Es können keine Gesichter, Hausnummern, Klingelschilder, Kennzeichen, Bereiche innerhalb des Gebäudes, etc. erkannt werden. Die erhobenen Daten werden von der beauftragten Firma ausschließlich zu den Ermittlungszwecken genutzt und nach Erfüllung des Auftrages und der Weiterleitung an uns vollständig gelöscht.
Erläuterung des Verfahrens:
1. Befliegung der Grundstücke
Alle Grundstücke des Versorgungsgebietes werden mittels einer Vermessungsdrohne beflogen. Aus den von der Drohne gewonnenen Messdaten lassen sich präzise 3D-Modelle der Grundstücke und Gebäude anfertigen, welche exakt mit den Basisdaten des Liegenschaftskatasters in Übereinstimmung gebracht werden.
2. Auswertung der 3D-Modelle
Im Anschluss werden die 3D-Modelle von geschulten Mitarbeitern des Ingenieurbüros ausgewertet und eine exakte Planzeichnung für jedes Grundstück angefertigt. Mangels Einsicht in das Gebäudeinnere werden dabei zunächst einige Annahmen bezüglich der Keller- und Dachgeschosse, sowie von Wasseranschlüssen in den Gebäuden getroffen.
3. Versand eines Fragebogens an die Grundstückseigentümer
In Form eines Fragebogens werden die ermittelten Daten inklusive Planzeichnung und Luftbild an Sie als Grundstückseigentümer bzw. einen uns vorliegenden Ansprechpartner versendet. Wir bitten Sie, in diesem Fragebogen die Daten zu überprüfen und ggf. die getroffenen Annahmen zu korrigieren.
Folgende Unterstützungsmaßnahmen werden Ihnen seitens des Ingenieurbüros angeboten:
► Einfach gestaltete Anleitung im Papierformat
► Einfach gestaltete Anleitung im Videoformat
► Telefon-Hotline an 4 Wochentagen
► E-Mail-Postfach für Fragen
Bitte machen Sie Gebrauch davon und wenden sich bei Fragen ausschließlich über die Hotline oder per Mail an das Ingenieurbüro Seidl & Partner. Erst nach Fertigstellung der Flächenermittlungen erhalten wir die Daten vom Ingenieurbüro übersandt.
4. Auswertung der Fragebögen
Sie haben 4 Wochen Zeit den Fragebogen zurückzusenden. Danach wird das Ingenieurbüro damit beginnen, die Fragebögen auszuwerten und alle Grundstücke anhand der neu gewonnenen Informationen abschließend zu beurteilen.
5. Danach erhalten Sie wiederum eine Zusammenfassung der beitragspflichtigen Flächen auf Ihrem Grundstück. Diese können Sie auch auf dem beiliegenden Luftbild erkennen.
Den Grundstückseigentümern wird in den nächsten Wochen auch noch ein persönliches Informationsschreiben übersandt.
Brenner-Nordzulauf: Kernforderungen der Gemeinde im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat in einer Sondersitzung am 02.05.2023 die Kernforderungen der Gemeinde erarbeitet und am 23.05.2023 beschlossen, diese beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Das Landratsamt wird dann aus den eingereichten „Kernforderungen“ der Landkreisgemeinden gemeinsame Kernforderungen ausarbeiten, die dann von allen Gemeinden bzw. dem Kreistag unterstützt und als „Kernforderungen der Region“ dem Deutschen Bundestag vorlegen werden.
Die Gemeinde Flintsbach a.Inn stellt folgende „Kernforderungen“ zum Brenner-Nordzulauf:
- die Gemeinde fordert mit Nachdruck die Verknüpfungsstelle im Berg und die Aufnahme der Verknüpfungsstelle Wildbarren in die Planungen der Deutschen Bahn;
- sofortiger Ausbau von Lärmschutz auf der Bestandsstrecke nach Neubaustandard;
- maximaler Schutz (über der gesetzlichen Norm) der Anwohner während der Bauphase vor Immissionen (keine 7 Tage/24 Stunden Bautätigkeit, Ruhezeiten von 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) ist einzuhalten;
- maximaler Lärmschutz- ausgelegt auf die Maximalauslastung der Bahnstrecke - über den gesetzlichen Standard hinaus über den gesamten oberirdischen Streckenverlauf;
- der aktive Schallschutz ist aufgrund der besonderen Situation im Planungsgebiet ganzheitlich zu betrachten (enge Tallage, Autobahn und Staatsstraße als zusätzliche Lärmquellen); er ist nicht nur anhand der Grenzwerte der 16. BImSchV zu dimensionieren, sondern als einzuhaltende Pegel sind die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzusetzen;
- passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) als Ersatz für „außerverhältnismäßige“ aktive Maßnahmen werden abgelehnt.
- keine Ausgleichsflächen im Inntal;
- kein Eingriff in die Wohnbebauung und private Grundstücke (befriedetes Besitztum);
- kein zusätzlicher Flächenverbrauch für die großflächige Umlegung von Versorgungsleitungen (Transalpine Ölleitung, Ferngasleitung, 20 kv-Stromleitungen, 110 kv-Freileitung);
- mehrere Bypässe zum Abtransport des Aushubmaterials zwischen den Tunnelöffnungen;
- möglichst geringer Flächenverbrauch für Aushubmaterial;
- keine Belastung der Ortschaften durch Abtransport-Verkehr mit Lkws; kein Baustellenverkehr über örtliche Straßen; Lieferungen und Abtransporte nur über Verladung auf Schiene und Förderbänder und über die Autobahn;
- Rückbau der Bestandsstrecke und lastenfreie Zuführung der Grundstücke an die Landwirtschaft;
Auch Bürger und Institutionen können „Kernforderungen“ bis Ende 2023 stellen, die auf Wunsch von der Gemeinde weitergeleitet werden.
Ermittlung von Überschwemmungsgebieten - Vollzug der Wassergesetze
Bekanntmachung zur vorläufigen Sicherung des vom Wasserwirtschaftsamt Rosenheim ermittelten Überschwemmungsgebietes an den Wildbächen Maigraben, Hundsgraben, Markbach, Hafnachbach und Einödbach (Wildbachgefährdungsbereicht) auf dem Gebiet der Gemeinde Flintsbach a.Inn.
Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Das Wasserwirtschaftsamt Rosenheim hat das Überschwemmungsgebiet an den o.g. Wildbächen bei einem hundertjährlichen Hochwasser ermittelt.
Das Landratsamt Rosenheim hat nunmehr mit der Bekannmachung im Amtsblatt Nr. 04 vom 28.04.2023 das Überschwemmungsgebiet voräufig gesichert. Die damit verbunden Rechtswirkungen entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Bekanntmachung.