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Fasching in Flintsbach 2023


Aktuelles - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Das Team des Bahnprojekts Brenner-Nordzulaufs lädt am Dienstag, 9. April 2024 Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Flintsbach a.Inn zu einer Sprechstunde mit angeschlossener Planausstellung in die Turnhalle Fischbach ein. Die Ingenier/innen erklären im Gespräch den konkreten Streckenverlauf im Gemeindegebiet und Bauwerke wie Tunnel und Brücken anhand von Höhen- und Lageplänen. Anwohnerinnen und Anwohner haben so die Möglichkeit, sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen und im direkten Austausch individuelle Fragen zu klären.

Die Veranstaltung ist zwischen 16 und 20 Uhr offen. Alle Interessierten können frei wählen, wann sie die Sprechstunde im genannten Zeitraum wahrnehmen. Vor Ort kann es zu kleineren Wartezeiten kommen.

 


Pressemitteilung der Regierung von Oberbayern vom 28. Februar 2024:

Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern
Grünes Licht für den Ausbau der A8 zwischen Achenmühle und Bernauer Berg

Auf Antrag der Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern als Vorhabenträgerin hat die Regierung von Oberbayern den sechsstreifigen Ausbau der A8 Rosenheim – Salzburg im Abschnitt zwischen der Anschlussstelle Achenmühle und dem Bernauer Berg durch Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Die Genehmigung umfasst auch den Umbau der Anschlussstelle Frasdorf sowie den Neubau der Prientalbrücke.

Ziel des Ausbaus ist es, die Leistungsfähigkeit sowie die Verkehrsqualität und -sicherheit für den großräumigen und überregionalen Verkehr auf dieser wichtigen Straßenverbindung zu erhöhen und den Immissionsschutz zu verbessern.

Das rund 7,8 Kilometer lange Teilstück beginnt in Höhe der Ortschaften Unteracherting / Daxa und schließt bei Hötzing / Gröben an den weiteren Planungsabschnitt zwischen Bernauer Berg und der Anschlussstelle Felden an. Da die bestehende Trasse am Bernauer Berg bereits über sechs Fahrstreifen (ohne Standstreifen) verfügt, kann der provisorische Übergang zwischen der Neubaustrecke und der Bestandsstrecke ohne Fahrstreifenreduktion erfolgen, sodass Verkehrsbeeinträchtigungen insoweit weitestgehend vermieden werden können.

Im Verfahren hat die Regierung von Oberbayern die Stellungnahmen von 31 Behörden, weiteren Trägern öffentlicher Belange und anerkannten Umweltvereinigungen sowie mehrere hundert Einwendungen von Privatpersonen geprüft und soweit wie möglich berücksichtigt. Diese betrafen insbesondere Fragen der mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft, des Gewässer- und Immissionsschutzes sowie der Inanspruchnahme privater Grundstücke. Zum Ausgleich der Beeinträchtigung von Natur und Landschaft werden naturschutz- und waldfachliche Kompensationsmaßnahmen auf einer Fläche von insgesamt 27 Hektar durchgeführt.

Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit den festgestellten Planunterlagen nach vorheriger ortsüblicher Bekanntmachung in den Gemeinden Raubling, Neubeuern, Rohrdorf, Frasdorf, Flintsbach am Inn und Nußdorf am Inn zwei Wochen lang zur Einsicht aus. Er ist zudem ab 4. März 2024 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter https://s.bayern.de/a8-achenmuehle abrufbar.

Soweit keine Klagen erhoben werden, wird der Planfeststellungsbeschluss nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist bestandskräftig. Die Umsetzung der Ausbaumaßnahmen obliegt der Autobahn GmbH des Bundes.

 


76. Almbauerntag in Flintsbach - Ein Ereignis, das in Flintsbach seit 37 Jahren nicht mehr stattgefunden hat! Der Almwirtschaftliche Verein Oberbayern, der rund 770 Almbetriebe mit über 350 Mitarbeitern vertritt, bewirtschaftet Almflächen zwischen 600 und 2400 Metern über dem Meeresspiegel im oberbayerischen Gebirgsraum. Diese Flächen erstrecken sich über etwa 18.000 Hektar zwischen dem Berchtesgadener Land und Garmisch-Partenkirchen.

Am Samstag, 7. Oktober fand im Festzelt der traditionelle Heimatabend mit örtlichen Musik-, Plattler- und Gesangsgruppen statt. Moderiert wurde der Festabend von Maria Gasteiger.

Der Festsonntag am 8. Oktober begann mit einem Standkonzert der Musikkapelle Flintsbach. Nach dem Gottesdienst in der Pfarrkirche St. Martin ging der Festzug zum Zelt an der Wendelsteinstraße. Die Flintsbacher Ortsvereine (Musikkapelle, Trachtenverein, Feuerwehr, Gebirgsschützen), Ehrengäste, Vorstandschaft des Almwirtschaftlichen Vereins,  Almbauern, Nachbars-Trachtenvereinen Brannenburg und Degerndorf sowie der Musikkapelle Brannenburg boten ein prächtiges Bild. Brannenburger Kinder mit Schafen, Esel, Hühnern und Kälbern ernteten großen Applaus bei den Zuschauern.


Mehr Bürgerfreundlichkeit, weniger Bürokratie:
Digitaler Bauantrag bald auch am Landratsamt Rosenheim möglich

Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können ab 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden.
Im Landratsamt Rosenheim wurden im zurückliegenden Jahr 1.651 Bauanträge bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht und bearbeitet. Künftig ist dies auch digital möglich. Landrat Otto Lederer zeigt sich erfreut über das neue Angebot: „Diese neue, innovative Lösung ist ein weiterer wichtiger Meilenstein in Richtung Digitalisierung. Dieser Weg bedeutet nicht nur eine enorme Erleichterung für Bauherren und Planer, sondern auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir freuen uns sehr, dass die Testphase erfolgreich war und wir nun diesen weiteren wichtigen Schritt in Richtung einer modern organisierten und bürgerfreundlichen Verwaltung gehen können.“

Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel wird auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch kommt es zu geringeren Bearbeitungszeiten und die Bauanträge werden vollständiger. Für die Beratung von Bauherren oder Planern sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese müssen auch im digitalen Genehmigungsprozess weiterhin ihr Einvernehmen erteilen. Für die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt.
Ebenfalls Änderungen bei Antrag in Papierform
Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.
Diese Neuerung hat einen großen Vorteil: Bauherren müssen nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet. Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können. Hierdurch verspricht sich das Kreisbauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.
Digitaler Bauantrag als große Chance
Entwickelt wurde der Digitale Bauantrag für Bayern vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums des Freistaats Bayern. Ziel ist es, den Anwendungsbereich sukzessive auszudehnen, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht.
„Die Digitalisierung ist eine große Chance – für die Bürgerinnen und Bürger genauso wie für die Kommunen“, sagt Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Denn Bauanträge können dank des digitalen Verfahrens viel einfacher gestellt und bearbeitet werden. Ich freue mich, dass nun das Landratsamt Rosenheim dazukommt und damit schon 61 Städte und Landratsämter in Bayern den Digitalen Bauantrag anbieten. Zusammen sind das bereits mehr als zwei Drittel aller bayerischen Bauaufsichtsbehörden. Die Erfahrungen sind rundum positiv: Insgesamt sind an den bislang teilnehmenden Ämtern schon über 10.000 digitale Anträge eingereicht worden.“
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach betont den Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger: „Der digitale Bauantrag nimmt Fahrt auf. Es ist großartig, dass nun eine weitere Untere Bauaufsichtsbehörde diesen zeitgemäßen digitalen Bürgerservice anbietet. Damit bauen wir Barrieren für die Antragsteller ab und modernisieren die Bearbeitung der Anträge. Das ist fortschrittlicher Dienst am Kunden. Hier ist die kommunale Ebene gefordert, entsprechende Angebote zu machen, sodass hoffentlich bald die Beantragung dieser äußerst wichtigen Leistung in ganz Bayern möglich ist.“
Weitergehende Informationen sowie häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie auf der Webseite des Landratsamtes Rosenheim unter www.landkreis-rosenheim.de. Fragen zur digitalen Bauantragsstellung richten Sie bitte an Frau Bruhnke unter der Durchwahl: -3121 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Die Gemeinde Flintsbach a.Inn stellt folgende „Kernforderungen“ zum Brenner-Nordzulauf:

- Die Verknüpfungsstelle in ihrer momentan geplanten Form ist abzulehnen.Die Gemeinde fordert mit Nachdruck die Verknüpfungsstelle im Berg und die Aufnahme der Verknüpfungsstelle Wildbarren in die Planungen der Deutschen Bahn. Diese grundsätzlichen Überlegungen (s. Anlage 1) sind der DB AG schon seit Jahren bekannt (Raumordnungsverfahren und nachfolgende Diskussionen). Nach aktuellem Gutachten einer renommierten Expertengruppe (s. Anlage 2) ist eine solche Lösung auch genehmigungsfähig.

- sofortiger Ausbau von Lärmschutz auf der Bestandsstrecke nach Neubaustandard;

- maximaler Schutz (über der gesetzlichen Norm) der Anwohner während der Bauphase vor Immissionen (keine 7 Tage/24 Stunden Bautätigkeit, Ruhezeiten von 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) sind einzuhalten;

- maximaler Lärmschutz - ausgelegt auf die Maximalauslastung der Bahnstrecke - über den gesetzlichen Standard hinaus über den gesamten oberirdischen Streckenverlauf;

- der aktive Schallschutz ist aufgrund der besonderen Situation im Planungsgebiet ganzheitlich zu betrachten (enge Tallage, Autobahn und Staatsstraße als zusätzliche Lärmquellen); er ist nicht nur anhand der Grenzwerte der 16. BImSchV zu dimensionieren, sondern als
einzuhaltende Pegel sind die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzusetzen;

- passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) als Ersatz für „außerverhältnismäßige“ aktive Maßnahmen werden abgelehnt;

- keine Ausgleichsflächen im Inntal;

- kein Eingriff in die Wohnbebauung und private Grundstücke (befriedetes Besitztum);

- mehrere Bypässe zum Abtransport des Aushubmaterials zwischen den Tunnelöffnungen;

- möglichst geringer Flächenverbrauch für Baustelleneinrichtung und Aushubmaterial; vorrangige Inanspruchnahme staatlicher Flächen;

- keine Belastung der Ortschaften durch Liefer- und Abtransport-Verkehr mit LKWs; Abtransporte emissionsarm über Förderbänder und Schiene, ggf. über die Autobahn; für die Verladung auf die Schiene ist die bereits vorhandene Infrastruktur zu nutzen; der ggf. benötigte Verladebahnhof muss dann auf ohnehin benötigte Bauflächen, z.B. geplante Verknüpfungsstelle, eingerichtet werden. Keine weitere Inanspruchnahme von Flächen!

- Rückbau der Bestandsstrecke und lastenfreie Zuführung der Grundstücke an die Landwirtschaft