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Bauleitplanungen - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 31.05.2022 beschlossen, den Entwurf der 1. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Der Gemeinderat hat am 15.03.2022 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplans "Rachelbergweg" für den Bereich des Grundstückes Fl.Nr. 993/22 der Gemarkung Flintsbach a.Inn, Burgauweg 5, im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen.