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Bauleitplanungen - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 20.02.2024 die 16. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Flintsbach-West“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 


Der Gemeinderat hat am 23.01.2024 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Aribonenstraße“ im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

 


Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 


Bekanntmachung über den Beschluss zur 4. Änderung und öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Flintsbach Nord-West „Kreuzfeld“

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.10.2023 beschlossen, den Entwurf der 4. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.