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Bauleitplanungen - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nußdorfer Straße“ zu ändern. Der von der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim ausgearbeitete Entwurf der 5. Änderung in der Fassung vom 23.07.2025 mit Begründung wurde in der Sitzung am 23.09.2025 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 01.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Flintsbach Nord-West „Kreuzfeld“ zu ändern.
Der Entwurf der 5. Änderung wurde in der Sitzung am 23.09.2025 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 29.07.2025 die 7. Änderung des Bebauungsplans „Westlich des Anton-Rauscher-Weges“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für
das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.