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Bauleitplanungen - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Der Gemeinderat hat am 27.01.2026 in öffentlicher Sitzung die 5. Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nußdorfer Straße“ im vereinfachten
Verfahren als Satzung beschlossen.

 


Der Gemeinderat hat am 21.10.2025 in öffentlicher Sitzung die 7. Änderung des Bebauungsplans "Westlich des Anton-Rauscher-Weges" im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen. 

 


Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 13.05.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nußdorfer Straße“ zu ändern. Der von der Huber Planungs-GmbH, Rosenheim ausgearbeitete Entwurf der 5. Änderung in der Fassung vom 23.07.2025 mit Begründung wurde in der Sitzung am 23.09.2025 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung am 01.07.2025 beschlossen, den Bebauungsplan Flintsbach Nord-West „Kreuzfeld“ zu ändern.
Der Entwurf der 5. Änderung wurde in der Sitzung am 23.09.2025 gebilligt. Die Bebauungsplanänderung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 29.07.2025 die 7. Änderung des Bebauungsplans „Westlich des Anton-Rauscher-Weges“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für
das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.