Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.11.2023 beschlossen, den Entwurf der 2. Bebauungsplanänderung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB (vereinfachtes Verfahren) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.