Der Gemeinderat hat am 23.01.2024 in öffentlicher Sitzung die 2. Änderung des Bebauungsplans „An der Aribonenstraße“ im vereinfachten Verfahren als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.