Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 20.02.2024 die 16. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Flintsbach-West“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.