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Fasching in Flintsbach 2023


Aktuelles - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Mittwoch, 31. Mai 2023

Brenner-Nordzulauf: Kernforderungen der Gemeinde im Rahmen der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat hat in einer Sondersitzung am 02.05.2023 die Kernforderungen der Gemeinde erarbeitet und am 23.05.2023 beschlossen, diese beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Das Landratsamt wird dann aus den eingereichten „Kernforderungen“ der Landkreisgemeinden gemeinsame Kernforderungen ausarbeiten, die dann von allen Gemeinden bzw. dem Kreistag unterstützt und als „Kernforderungen der Region“ dem Deutschen Bundestag vorlegen werden.

Die Gemeinde Flintsbach a.Inn stellt folgende „Kernforderungen“ zum Brenner-Nordzulauf:

- die Gemeinde fordert mit Nachdruck die Verknüpfungsstelle im Berg und die Aufnahme der Verknüpfungsstelle Wildbarren in die Planungen der Deutschen Bahn;

- sofortiger Ausbau von Lärmschutz auf der Bestandsstrecke nach Neubaustandard;

- maximaler Schutz (über der gesetzlichen Norm) der Anwohner während der Bauphase vor Immissionen (keine 7 Tage/24 Stunden Bautätigkeit, Ruhezeiten von 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) ist einzuhalten;

- maximaler Lärmschutz- ausgelegt auf die Maximalauslastung der Bahnstrecke - über den gesetzlichen Standard hinaus über den gesamten oberirdischen Streckenverlauf;

- der aktive Schallschutz ist aufgrund der besonderen Situation im Planungsgebiet ganzheitlich zu betrachten (enge Tallage, Autobahn und Staatsstraße als zusätzliche Lärmquellen); er ist nicht nur anhand der Grenzwerte der 16. BImSchV zu dimensionieren, sondern als einzuhaltende Pegel sind die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzusetzen;

- passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) als Ersatz für „außerverhältnismäßige“ aktive Maßnahmen werden abgelehnt.

- keine Ausgleichsflächen im Inntal;

- kein Eingriff in die Wohnbebauung und private Grundstücke (befriedetes Besitztum);

- kein zusätzlicher Flächenverbrauch für die großflächige Umlegung von Versorgungsleitungen (Transalpine Ölleitung, Ferngasleitung, 20 kv-Stromleitungen, 110 kv-Freileitung);

- mehrere Bypässe zum Abtransport des Aushubmaterials zwischen den Tunnelöffnungen;

- möglichst geringer Flächenverbrauch für Aushubmaterial;

- keine Belastung der Ortschaften durch Abtransport-Verkehr mit Lkws; kein Baustellenverkehr über örtliche Straßen; Lieferungen und Abtransporte nur über Verladung auf Schiene und Förderbänder und über die Autobahn;

- Rückbau der Bestandsstrecke und lastenfreie Zuführung der Grundstücke an die Landwirtschaft;

Auch Bürger und Institutionen können „Kernforderungen“ bis Ende 2023 stellen, die auf Wunsch von der Gemeinde weitergeleitet werden.

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