Die Gemeinde Flintsbach a.Inn stellt folgende „Kernforderungen“ zum Brenner-Nordzulauf:
- Die Verknüpfungsstelle in ihrer momentan geplanten Form ist abzulehnen.Die Gemeinde fordert mit Nachdruck die Verknüpfungsstelle im Berg und die Aufnahme der Verknüpfungsstelle Wildbarren in die Planungen der Deutschen Bahn. Diese grundsätzlichen Überlegungen (s. Anlage 1) sind der DB AG schon seit Jahren bekannt (Raumordnungsverfahren und nachfolgende Diskussionen). Nach aktuellem Gutachten einer renommierten Expertengruppe (s. Anlage 2) ist eine solche Lösung auch genehmigungsfähig.
- sofortiger Ausbau von Lärmschutz auf der Bestandsstrecke nach Neubaustandard;
- maximaler Schutz (über der gesetzlichen Norm) der Anwohner während der Bauphase vor Immissionen (keine 7 Tage/24 Stunden Bautätigkeit, Ruhezeiten von 22-6 Uhr und an Sonn- und Feiertagen) sind einzuhalten;
- maximaler Lärmschutz - ausgelegt auf die Maximalauslastung der Bahnstrecke - über den gesetzlichen Standard hinaus über den gesamten oberirdischen Streckenverlauf;
- der aktive Schallschutz ist aufgrund der besonderen Situation im Planungsgebiet ganzheitlich zu betrachten (enge Tallage, Autobahn und Staatsstraße als zusätzliche Lärmquellen); er ist nicht nur anhand der Grenzwerte der 16. BImSchV zu dimensionieren, sondern als
einzuhaltende Pegel sind die Grenzwerte der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzusetzen;
- passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) als Ersatz für „außerverhältnismäßige“ aktive Maßnahmen werden abgelehnt;
- keine Ausgleichsflächen im Inntal;
- kein Eingriff in die Wohnbebauung und private Grundstücke (befriedetes Besitztum);
- mehrere Bypässe zum Abtransport des Aushubmaterials zwischen den Tunnelöffnungen;
- möglichst geringer Flächenverbrauch für Baustelleneinrichtung und Aushubmaterial; vorrangige Inanspruchnahme staatlicher Flächen;
- keine Belastung der Ortschaften durch Liefer- und Abtransport-Verkehr mit LKWs; Abtransporte emissionsarm über Förderbänder und Schiene, ggf. über die Autobahn; für die Verladung auf die Schiene ist die bereits vorhandene Infrastruktur zu nutzen; der ggf. benötigte Verladebahnhof muss dann auf ohnehin benötigte Bauflächen, z.B. geplante Verknüpfungsstelle, eingerichtet werden. Keine weitere Inanspruchnahme von Flächen!
- Rückbau der Bestandsstrecke und lastenfreie Zuführung der Grundstücke an die Landwirtschaft