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Fasching in Flintsbach 2023


Aktuelles - Gemeinde Flintsbach a. Inn


 

Freitag, 22. März 2024

Entscheidung des Bayer. Verwaltungsgerichtshof zum Einsatz von Drohnenbefliegung zur Ermittlung der Geschossflächen

Wie auch andere bayerische Gemeinden in der Vergangenheit erfolgreich durchgeführt, hat die Gemeinde Flintsbach a.Inn im Herbst die Grundstücke im Gemeindegebiet mit Drohnen befliegen lassen, um die Geschossfläche der Gebäude zur Neuberechnung der Herstellungsbeiträge, insbesondere zur Erhebung eines Verbesserungsbeitrags für die neue Trinkwasserleitung, zu ermitteln.
Der BayVGH hat nunmehr aufgrund einer Klage eines Bürgers aus der Gemeinde Neumarkt St. Veit, die ebenfalls diese Methode anwenden wollte, mit Beschluss vom 15.02.2024 entschieden, dass die Erhebung und Speicherung von Drohnenaufnahmen zur Durchführung der Beitrags- und Gebührenerhebung rechtswidrig ist. Der 4. Senat am BayVGH sieht hierfür keine Ermächtigungsgrundlage und folglich in den kommunalen Satzungen auch keine dem folgende Befugnis.
Für die Kalkulation ist aber eine belastbare Geschossflächenermittlung erforderlich. Als Alternativen stehen nur die Selbstauskunft, die aber erfahrungsgemäß aufgrund des schwachen Rücklaufs nicht praxistauglich ist, oder Messungen vor Ort, bei denen aber auch der Schutz der Privatsphäre auf der Strecke bleibt, zur Verfügung. Die Verwaltung hat alternativ auch Angebote für die Begehung der Grundstücke durch externe Firmen eingeholt. Der Gemeinderat war sich jedoch einig, dass eine Befliegung nicht nur weniger Zeit in Anspruch nimmt, was sich auch unmittelbar in den Kosten für die Maßnahme widerspiegelt, sondern auch einen geringeren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Grundstückseigentümer/Bewohner darstellt. Die Drohnenbefliegung ist auch für die Betroffenen weniger aufwendig, weil sie nicht, wie im Falle einer Begehung durch Dritte, zu Hause anwesend sein müssen.
Da das Bayer. Datenschutzgesetz gemäß dem Urteil des BayVGH nicht als Rechtsgrundlage ausreicht, klärt der Bayer. Gemeindetag derzeit auch mit dem Staatsministerium des Innern, ob hierfür eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen werden kann.
Der Gemeinde liegen die Drohnenaufnahmen nicht vor. Wir haben sowohl mit der beauftragten Firma als auch mit dem Bayer. Gemeindetag Kontakt aufgenommen, um die Angelegenheit rechtlich klären zu lassen und entsprechend abzuwickeln.

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