Der Gemeinderat hat eine Neufassung der „Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Flintsbach a.Inn“ beschlossen.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Der Gemeinderat hat eine Neufassung der „Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Flintsbach a.Inn“ beschlossen.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.