Unsere Nachwuchskräfte sind unsere Zukunft!
Deshalb bieten wir ab September 2025 eine Ausbildungsstelle zum/zur Verwaltungsfachangestellten im Kommunaldienst an.
Du möchtest etwas bewegen, dich engagieren, hast Freude daran, Dich um die verschiedensten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger zu kümmern? Du bist auf der Suche nach einer Ausbildung mit hohen Übernahmechancen und vielfältigen Einsatzbereichen? Du suchst einen Beruf, der Dir gute Aufstiegsmöglichkeiten und die Ausgewogenheit von „Work & Life“ bietet?
Dann komme zu uns!
Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten im Kommunaldienst (VFA-K)
Berufsbild und Voraussetzungen
Kaum eine Tätigkeit in der Verwaltung ist vielseitiger als die des Verwaltungsfachangestellten. Durch das breite Spektrum an Einsatzmöglichkeiten ist Abwechslung im Berufsleben garantiert.
Du verrichtest allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten, erledigst alles rund um Haushalts- und Rechnungswesen und stehst im Publikumsverkehr direkt als Dienstleister zur Verfügung, wobei Dein fachliches Können und Deine kommunikativen Fähigkeiten gefragt sind. Du erhältst die Möglichkeit, in einem bürgernahen und abwechslungsreichen Berufsfeld und in Fachgebieten wie z. B. Pass- und Meldewesen, Baurecht, Abgaben und Gebühren und vielen weiteren tätig zu werden.
Voraussetzungen:
- Guter Mittlerer Schulabschluss / Realschulabschluss
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU (ebenso Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz)
- Freude am Umgang mit Menschen gepaart mit guten Umgangsformen und einem freundlichen und aufgeschlossenen Wesen
Art und Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre und wird in einem fachtheoretischen und einem berufspraktischen Teil durchgeführt. Schwerpunkte der Ausbildung sind Recht, Wirtschafts- und Finanzlehre sowie Verwaltungslehre.
Die fachtheoretische Ausbildung findet in Form von Blockunterricht an der Berufsschule Traunstein statt. Außerdem absolvierst Du je Ausbildungsjahr einen zwei- bis dreiwöchigen Fachlehrgang mit Unterkunft und Verpflegung bei der Bayerischen Verwaltungsschule.
Praktikumsabschnitte finden in unserer Verwaltung aber auch im Landratsamt statt. Dort erhältst Du wichtige Einblicke in weitere verschiedene Sachgebiete (z. B. Sozialhilfe-verwaltung, Kreisjugendamt, Personalverwaltung), um Deine möglichen Einsatzbereiche zu vervollständigen.
Bezahlung / Urlaub / Arbeitszeit während der Ausbildung
Du erhältst während der Ausbildung ein monatliches Ausbildungsentgelt in Höhe von derzeit ca. 1.200 € – 1.300 € Brutto, eine Jahressonderzahlung in Höhe von derzeit 90 % des Brutto-Novemberentgelts sowie 30 Tage Urlaub im Jahr. Deine wöchentliche Arbeitszeit während der Praktikumsabschnitte beträgt 39 Stunden.
Wie geht es nach der Ausbildung weiter?
Nach der Ausbildung wirst Du als Sachbearbeiter/in eingesetzt. Wir unterstützen Dich hierbei mit einem umfangreichen Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Weiterbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in (Beschäftigtenlehrgang II).
Haben wir Dein Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen
• Kurzes Anschreiben
• Lebenslauf
• Kopie der letzten beiden Schuljahreszeugnisse
• ggf. Kopien weiterer Unterlagen (z. B. Praktikumsbestätigungen, Diplome etc.),
die Du bitte an die Gemeinde Flintsbach a.Inn, Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach a.Inn, sendest oder natürlich gerne per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermitteln kannst.
Schwerbehinderte Bewerber/-innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Hinweis: Bitte übersenden Sie ausschließlich Kopien. Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes wird garantiert. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (u.a. Reisekosten), werden nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungs-unterlagen nicht zurückgesendet, sondern nach Vorgaben des Datenschutzes vernichtet werden.