Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 12.03.2024 die Aufhebung des seit 16.11.1957, mit seiner ersten Änderung vom 22.06.1993, rechtskräftigen Baulinienplans im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.