Der Gemeinderat der Gemeinde Flintsbach a.Inn hat in der Sitzung am 02.07.2024 die geänderte Entwurfsfassung der 4. Änderung des Bebauungsplans Flintsbach Nord-West „Kreuzfeld“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das vorgenannte Bauleitplanungsverfahren die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.