
Bettina Schwaiger
Die Gemeindeverwaltung ist am Freitag, 2. Mai 2025 geschlossen!
Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028
Information über das FFH-Artenmonitoring von 2025 bis 2028
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings integriert. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der FFH-RL genannter Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren.
Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmäßig wieder untersucht werden müssen.
Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen.
Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 begangen und bewertet werden.
Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.
Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfügung.
Informationen zum Sturzflut-Risikomanagement mit Links
Informationen zum Sturzflut-Risikomanagement mit Links zu Animationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Flintsbach a.Inn unter der Rubrik "Aktuelles" - "Sturzflut-Risikomanagement"
Mitarbeiter (m/w/d) für den Bundesfreiwilligendienst ("Bufdi") in der Grundschule
Wir suchen für das Schuljahr 2025/2026 an der Grundschule Flintsbach einen
Mitarbeiter (m/w/d)
für den Bundesfreiwilligendienst - „Bufdi“
Du hast die Vollschulpflicht erfüllt, bist zwischen 16 und 26 Jahre und hast Spaß am Umgang mit Grundschulkindern? Du stellst dich gerne neuen Herausforderung und scheust dich nicht vor verantwortungsvollen Aufgaben? Vielleicht willst du auch in den Beruf des Grundschullehrers reinschnuppern?
Wie wäre es mit einer Mitarbeit als Bundesfreiwilligendienst Leistende/r?
Deine Aufgaben:
• Unterstützung der Kinder im Unterricht
• Mitgestaltung von Pausen und Sportunterricht
• Hilfe bei der Betreuung von Kindern mit individuellen Einschränkungen
• Mitarbeit bei Arbeitsgruppen oder Projekten wie Musik-, Theater- oder Sportveranstaltungen
• Begleitung von Ausflügen, Projekten und Klassenfahrten
• Arbeit mit Kindern in den Bereichen Lernförderung und Gestaltung von individuellen Lernangeboten
• Mitarbeit in der Mittags- und Hausaufgabenbetreuung
Deine Fähigkeiten:
• Freude am Umgang mit Kindern
• hohe Sozialkompetenz
• selbständiges und sorgfältiges Arbeiten
• Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und ein freundliches Auftreten
Wir bieten dir:
• monatliches Taschengeld
• gesetzlich gesicherten Anspruch auf den Erhalt von Kindergeld
• Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
• Anerkennung für Studium und Ausbildung
• jede Menge spannender Erfahrungen und neue Perspektiven
• ein dickes Plus in deinem Lebenslauf
Haben wir dein Interesse geweckt? Wir freuen uns auf deine Bewerbungsunterlagen, die du bitte an die Gemeinde Flintsbach a.Inn, Kirchstraße 9, 83126 Flintsbach a.Inn, richtest oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! sendest.
Nähere Auskünfte erhältst du über die Schulleitung der Grundschule, Tel.-Nr. 0 80 34 / 84 61 und über https://www.bundesfreiwilligendienst.de/.
Hinweis:
Bitte übersenden Sie ausschließlich Kopien. Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes wird garantiert. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (u.a. Reisekosten), werden nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungs-unterlagen nicht zurückgesendet, sondern nach Vorgaben des Datenschutzes vernichtet werden.
Vergabe von "Bauland für Einheimische"
Im Bereich des Baugebiets "An der Aribonenstraße" werden von der Gemeinde Flintsbach a.Inn insgesamt vier Baugrundstücke im Rahmen von "Bauland für Einheimische" nach den Richtlinien für die Vergabe von preisvergünstigten Wohnbaugrundstücken an einkommensschwächere Personen vergeben.
Der Kaufpreis beträgt 475 €/m² zuzüglich Herstellungsbeiträge für Wasser und Kanal.
Bewerbungsunterlagen können ab sofort bei der Gemeinde Flintsbach a.Inn, Kirchstraße 9, 83126 Flintsbach a.Inn, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.
Die Bewerbunsfrist endet am 30. Juni 2025.
Informationen zum Grundsteuerbescheid
Hinweise zu Einwendungen und Rechtsbehelfen
Ab 2025 wird die Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des Bayer. Grundsteuergesetz (BayGrStG) i.V.m. der Abgabenordnung (AO) i.V.m. der Hebesatzung der Gemeinde Flintsbach a.Inn vom 25.09.2024 festgesetzt und erhoben.
Die Grundsteuerbescheide wurden im Dezember 2024 zugestellt.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass Einwendungen, die sich gegen den Grundsteuermessbescheid richten, gegenüber dem zuständigen Finanzamt geltend zu machen sind. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs (weder beim Finanzamt noch bei der Gemeinde) hat keine zahlungsaufschiebende Wirkung. Die Wirksamkeit des Grundsteuerbescheides wird durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht gehemmt, insbesondere wird die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten.
Die Steuerschuld ist mit den ausgewiesenen Beträgen zu den angegebenen Terminen zur Zahlung fällig. Wird die Steuer nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt, fallen für jeden angefangenen Monat der Säumnis nach § 240 AO Säumniszuschläge kraft Gesetzes an. Zusätzlich können Mahn- und Vollstreckungskosten entstehen, die vom Steuerschuldner zu tragen wären. Sollte sich der Steuermessbetrag und damit die Grundsteuerschuld verringern, werden wir eine ergebende Erstattung/Guthaben Ihrem Konto unaufgefordert gutschreiben, sofern keine offenen Forderungen zur Verrechnung bestehen.
Stellenausschreibung: Staatl. anerk. Erzieher und/oder Kinderpfleger (m/w/d)
Die Gemeinde Flintsbach a.Inn (ca. 3.200 Einwohner, Landkreis Rosenheim),
sucht für den Kindergarten „Märchenhaus“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt pädagogisches Fachpersonal als
Staatl. anerk. Erzieher und/oder Kinderpfleger (m/w/d) in Vollzeit (evtl. Teilzeit bei geeigneter Besetzung)
Ihr Profil:
• Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als pädagogische Fachkraft oder staatl. anerkannte/r Erzieher/in oder Kinderpfleger/in.
• Es ist Ihnen ein Anliegen, Kinder liebevoll und individuell mit viel Leidenschaft zu betreuen.
• Eigenverantwortlichkeit und Zuverlässigkeit zeichnen Sie aus.
• Sie besitzen Einfühlvermögen und Engagement sowie die Fähigkeit zur wertvollen und kreativen Unterstützung und Begleitung unserer Kinder.
• Respektvoller Umgang mit Kindern, Kolleginnen/Kollegen und Eltern ist für Sie selbstverständlich.
Wir bieten Ihnen:
• die Möglichkeit, in aufgeschlossenen und wertschätzenden Teams mitzuarbeiten,
• eine interessante, vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit mit großem Gestaltungsspielraum für eigene Ideen und Projekte,
• Inhouse-Fortbildungen sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an individuellen Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen,
• eine Eingruppierung nach TVöD mit den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes, wie Jahressonderzahlung, Leistungszulage und arbeitgeberfinanzierter Zusatzversorgung, Zulage für Erziehungspersonal sowie 32 Urlaubstage (Heilig Abend und Silvester zusätzlich frei).
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, die Sie bitte an die Gemeinde Flintsbach a.Inn, Kirchstraße 9, 83126 Flintsbach a.Inn, richten oder gerne auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Nähere Auskünfte erhalten Sie über die Tel.-Nr. 0 80 34 / 30 66-0.
Hinweis:
Bitte übersenden Sie ausschließlich Kopien. Wir versenden keine Eingangsbestätigung für eingegangene Bewerbungen. Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des Datenschutzes wird garantiert. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen (u.a. Reisekosten), werden nicht erstattet. Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet, sondern nach Vorgaben des Datenschutzes vernichtet werden.
Neufassung der "Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages"
Der Gemeinderat hat eine Neufassung der „Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages der Gemeinde Flintsbach a.Inn“ beschlossen.
Die Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Mittwoch, 30. Juli 2025, 19.30 Uhr: Galakonzert Music Theater Bavaria
Das Music Theater Bavaria stellt talentierte internationale Nachwuchstalent und junge Profis bei einem unterhaltsamen Abend mit Szenen aus deutscher Oper und New Yorker Broadway vor.
Genießen Sie die jungen amerikanischen Broadway-Tänzer sowie die ansprechenden Stimmen der internationalen Opernsänger.
Eine große Show für Freunde des Musicals und der Oper!
Der Eintritt ist frei(willig)!
Kein Kartenvorverkauf und keine Platzreservierung!
Freitag, 27. Juni 2025, 19.30 Uhr: Swing Akrobaten Fandrey & Schönlinner
Die Swing Akrobaten Stefanie Schönlinner (Gesang, Akkordeon, Shruti-Box) und Reimund Fandrey (Gitarre) präsentieren gekonnt und virtuos raffiniert arrangierte Musik im Swing-Style der 30er und 40er Jahre.
Auf dieser Timeline treffen sich zeitlose Songs verschiedener Genres. Mal sind es nur Fragmente derer sie sich bedienen, mal ist es aber auch die Darstellung der gesamten Schönheit eines Welthits wie „La vie en rose“. Kurt Cobain betritt die Bühnen der 30er, Lady Gaga begegnet Henry Purcell, Bach den Beatles und zwischendrin erklingen Swing-Klassiker wie „Joseph, Joseph“ - frei nach dem Motto: "Es lebe der Swing und es swinge das Leben!"
Näheres auf der Homepage: www.swingakrobaten.de
Das Konzert findet im Innenhof statt, bei schlechter Witterung im Gemeindesaal!
Eintritt: 18 € im Vorverkauf, 20 € an der Abendkasse
Kartenvorverkauf: Gemeinde Flintsbach a.Inn, Kirchstraße 9, 83126 Flintsbach a.Inn, Tel. 08034/3066-19 (Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-18 Uhr)